Barrierefreies Internet und die Begriffe Accessibility (Zugänglichkeit) und Usability (Benutzbarkeit / Bedienerfreundlichkeit) sind mittlerweile feste Anforderungen geworden, wenn man eine Internetseite erstellt.
Einfach gesagt bedeutet es, das Internet für alle zugänglich zu machen.
Die Richtlinien für Barrierefreiheit sind durch das W3C genau definiert. Die deutsche Politik hat sich diesem Thema in der Ausarbeitung "Barrierefreie Informationstechnik Verordnung", kurz BITV im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), gewidmet.
Behinderte Menschen und Senioren bilden einen nicht unerheblichen Teil der Internetnutzer. Doch gerade diese Zielgruppe stößt auf eine Reihe von Hürden und Barrieren, die eine vollständige Zugänglichkeit aller Inhalte erschwert.
Der Internetauftritt der Musikschule Schrobenhausen entspricht den Standards einer barrierefreien Website. Darunter werden im Wesentlichen die folgenden Punkte verstanden:
Einfach gesagt bedeutet es, das Internet für alle zugänglich zu machen.
Die Richtlinien für Barrierefreiheit sind durch das W3C genau definiert. Die deutsche Politik hat sich diesem Thema in der Ausarbeitung "Barrierefreie Informationstechnik Verordnung", kurz BITV im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), gewidmet.
Behinderte Menschen und Senioren bilden einen nicht unerheblichen Teil der Internetnutzer. Doch gerade diese Zielgruppe stößt auf eine Reihe von Hürden und Barrieren, die eine vollständige Zugänglichkeit aller Inhalte erschwert.
Der Internetauftritt der Musikschule Schrobenhausen entspricht den Standards einer barrierefreien Website. Darunter werden im Wesentlichen die folgenden Punkte verstanden:
- Kontrastreiches Layout
- Links und Text können klar voreinander getrennt werden
- Skalierbare Schriften / Layout über die Zoomfunktion des Browsers
- Die Website ist auch ohne Maus zu benutzen (tabulatorgesteuert)
- Verzicht auf Layoutgrafiken
- Die Website basiert auf einem reinem CSS-Layout. Die notwendigen eingebetteten Grafiken sind mit einem Alternativtext versehen.
- Verzicht auf ein Tabellenlayout
- Tabellen werden nur in Ausnahmefällen zur besseren Strukturierung von Inhalten verwendet.
- Verzicht auf eine grafische Navigation
- Navigationsaufbau in Listendarstellung und Auszeichung als Navigation
- Verwendung von Sprungmarken
- Für Screenreader sichtbare Sprungmarken direkt zur Navigation und Inhalt
- Verzicht auf „Weiterleitungen“
- Verlinkungen in neue Browserfenster werden offensichtlich im Textbereich platziert und als solche gekennzeichnet.
- Verzicht auf automatische Popups
- Kennzeichnung von Überschriften im lesbarbaren „hx“ Format
- Beschreibung der verwendeten Bilder und platzierten Verlinkungen mit Alternativbezeichnungen.
- Sprachauszeichnung
- Formatierung von Tabellen
- Eindeutige Trennung von Daten- und Überschriftenzellen.