Unterrichtsgebühren

Gültig ab dem 01.05.2024

Unterrichtseinheit Dauer Jahresgebühr

Elementarunterricht

Eltern-Kind-Gruppe (EKG)
Musikalische Früherziehung (MFE)
Musikalische Grundausbildung (MGA)



227 EUR
227 EUR
227 EUR

Kinderchor kostenlos

Instrumentalunterricht
Einzelunterricht 30 Minuten 756 EUR
Einzelunterricht, 14-tägig
30 Minuten
378 EUR
Einzelunterricht, 14-tägig 45 Minuten 567 EUR
Gruppenunterricht Bläserklasse 
(auch an Schulen)
45 Minuten 283,50 EUR
Zweiergruppe 45 Minuten 567 EUR
Dreiergruppe 45 Minuten 378 EUR
Vierergruppe und größere
Gruppen
45 Minuten 283,50 EUR
Ensemble-Unterricht kostenlos
Erwachsenenzuschlag 20 % auf die jeweilige Gebühr

Die angegebenen Gebühren sind Jahresgebühren pro Schuljahr!


Zuschläge Ermäßigungen

Es wird Sozialermäßigung gewährt (Geschwister- und Mehrfachermäßigung) .
Weiterhin gelten die Bestimmungen der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Städtische Sing- und Musikschule Schrobenhausen in der jeweils gültigen Fassung.

Gebührensatzung

Die Satzung ist während der Bürostunden oder unter www.schrobenhausen.de einsehbar.

Leihgebühr für schuleigene Instrumente

  • Neuwert bis 300 EUR: 5,25 EUR/Monat bzw. 63,00 EUR/Jahr
  • Neuwert bis 1000 EUR: 9,45 EUR/Monat bzw. 113,40 EUR/Jahr
  • Neuwert bis 1500 EUR: 12,08 EUR/Monat bzw. 144,90 EUR/Jahr
  • Neuwert über 1500 EUR: 14,70 EUR/Monat bzw.
    176,40 EUR/Jahr

Ausnahme für sogenannte „Mangelinstrumente“ mit Genehmigung der Schulleitung (z.B. Tuba, Waldhorn, Oboe): 1 Schuljahr kostenlos