Unterrichtsgebühren

Gültig ab dem 01.09.2019

Unterrichtseinheit Zeit Jahresgebühr

Elementarunterricht

Eltern-Kind-Gruppe (EKG)
Musikalische Früherziehung (MFE)
Musikalische Grundausbildung (MGA)



216 EUR
216 EUR
216 EUR


Instrumentalunterricht
Vierergruppe 45 Minuten 270 EUR
Dreiergruppe 45 Minuten 360 EUR
Zweiergruppe 45 Minuten 540 EUR
Einzelunterricht 30 Minuten 720 EUR
- Erweiterung je 5 Minuten 120 EUR
Einzelunterricht, 14-tägig
Einzelunterricht, 14-tägig
30 Minuten
45 Minuten
360 EUR
540 EUR
Bläserklasse allgemeinbildende Schulen (Gruppenunterricht &
Ensemblestunde)
270 EUR


Ensemble-Unterricht kostenlos
Erwachsenenzuschlag 20 % auf die jeweilige Gebühr

Die angegebenen Gebühren sind Jahresgebühren pro Schuljahr!


Zuschläge Ermäßigungen

Es wird Sozialermäßigung gewährt (Geschwister- und Mehrfachermäßigung) .
Weiterhin gelten die Bestimmungen der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Städtische Sing- und Musikschule Schrobenhausen in der jeweils gültigen Fassung.

Gebührensatzung

Die Satzung ist während der Bürostunden oder unter www.schrobenhausen.de einsehbar.

Leihgebühr für schuleigene Instrumente

  • Neuwert bis 1000 EUR:   9 EUR/ Monat
  • Neuwert bis 1500 EUR: 11,50 EUR/Monat
  • Neuwert über 1500 EUR: 14 EUR/Monat

Ausnahme für sogenannte „Mangelinstrumente“ mit Genehmigung der Schulleitung (z.B. Tuba, Waldhorn, Oboe): 1 Schuljahr kostenlos