Unterrichtseinheit | Dauer | Jahresgebühr |
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Elementarunterricht |
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Eltern-Kind-Gruppe (EKG) |
227 EUR |
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Kinderchor | kostenlos | |
Instrumentalunterricht |
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Einzelunterricht | 30 Minuten | 756 EUR |
Einzelunterricht, 14-tägig |
30 Minuten |
378 EUR |
Einzelunterricht, 14-tägig | 45 Minuten | 567 EUR |
Gruppenunterricht Bläserklasse (auch an Schulen) |
45 Minuten | 283,50 EUR |
Zweiergruppe | 45 Minuten | 567 EUR |
Dreiergruppe | 45 Minuten | 378 EUR |
Vierergruppe und größere Gruppen |
45 Minuten | 283,50 EUR |
Ensemble-Unterricht | kostenlos | |
Erwachsenenzuschlag | 20 % auf die jeweilige Gebühr |
Die angegebenen Gebühren sind Jahresgebühren pro Schuljahr!
Zuschläge Ermäßigungen
Es wird Sozialermäßigung gewährt (Geschwister- und Mehrfachermäßigung) .
Weiterhin gelten die Bestimmungen der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Städtische Sing- und Musikschule Schrobenhausen in der jeweils gültigen Fassung.
Gebührensatzung
Die Satzung ist während der Bürostunden oder unter www.schrobenhausen.de einsehbar.
Leihgebühr für schuleigene Instrumente
- Neuwert bis 300 EUR: 5,25 EUR/Monat bzw. 63,00 EUR/Jahr
- Neuwert bis 1000 EUR: 9,45 EUR/Monat bzw. 113,40 EUR/Jahr
- Neuwert bis 1500 EUR: 12,08 EUR/Monat bzw. 144,90 EUR/Jahr
- Neuwert über 1500 EUR: 14,70 EUR/Monat bzw.
176,40 EUR/Jahr
Ausnahme für sogenannte „Mangelinstrumente“ mit Genehmigung der Schulleitung (z.B. Tuba, Waldhorn, Oboe): 1 Schuljahr kostenlos